Die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler kann den Kauf oder Verkauf einer Immobilie erheblich erleichtern. Ein Makler bringt nicht nur Fachwissen und Marktkenntnisse mit, sondern sorgt auch für einen reibungslosen Ablauf des gesamten Prozesses. Doch welche Rechte und Pflichten haben beide Seiten – Käufer, Verkäufer und Makler – bei dieser Zusammenarbeit? Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.

 

Pflichten des Maklers

  • Informationspflicht:
    Ein Makler ist verpflichtet, seine Kunden – sowohl Käufer als auch Verkäufer – vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. Dazu gehört die Bereitstellung aller relevanten Daten zur Immobilie, wie z.B. Lage, Zustand, rechtliche Rahmenbedingungen und eventuelle Mängel.
  • Sorgfaltspflicht:
    Der Makler muss die Interessen seiner Auftraggeber gewissenhaft und sorgfältig wahrnehmen. Das bedeutet, dass er sich um eine faire Wertermittlung der Immobilie kümmern sollte und bei Besichtigungen sowie Vertragsverhandlungen professionell auftritt.
  • Vermittlungspflicht:
    Der Makler ist verpflichtet, möglichst viele passende Interessenten zu finden und Besichtigungen zu organisieren. Dazu gehören auch die Erstellung ansprechender Exposés und die Schaltung von Werbeanzeigen in verschiedenen Medien.
  • Verschwiegenheitspflicht:
    Vertrauliche Informationen, die der Makler im Laufe seiner Tätigkeit erhält, dürfen nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden.

 

Rechte des Maklers

Wird ein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich abgeschlossen, hat der Makler ein Anrecht auf die vereinbarte Provision. Die Höhe der Provision ist in der Regel im Maklervertrag festgelegt und variiert je nach Region und Art der Immobilie. Häufig können Makler eine Erstattung ihrer Auslagen verlangen, beispielsweise für Werbungskosten oder Begutachtungen, sofern dies im Vorfeld vertraglich vereinbart wurde.

 

Pflichten der Auftraggeber

  • Zahlung der Provision:
    Kommt es durch die Vermittlung des Maklers zum Vertragsabschluss, sind die Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Provision zu bezahlen. Käufer und Verkäufer sollten darauf achten, dass der Provisionsanspruch im Maklervertrag klar geregelt ist.
  • Bereitstellung notwendiger Unterlagen:
    Verkäufer sind verpflichtet, dem Makler alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Vermarktung der Immobilie relevant sind. Dies können Grundrisse, Energieausweise oder Informationen zu bestehenden Mietverhältnissen sein.
  • Ehrlichkeit und Fairness:
    Käufer und Verkäufer sollten dem Makler gegenüber ehrlich und fair auftreten. Dies beinhaltet die Offenlegung wichtiger Informationen, wie etwa bestehende Probleme oder Mängel an der Immobilie.

 

Rechte der Auftraggeber

Ein Auftraggeber hat das Recht auf eine transparente und faire Beratung durch den Makler. Dazu gehört die umfassende Information über den Markt, die Chancen und Risiken sowie die realistische Einschätzung des Immobilienwertes. In bestimmten Situationen, beispielsweise wenn der Makler seinen Pflichten nicht nachkommt oder grob fahrlässig handelt, haben Auftraggeber das Recht, vom Maklervertrag zurückzutreten. Auftraggeber können außerdem vom Makler Anspruch darauf erheben, regelmäßige Berichte über die durchgeführten Marketingmaßnahmen und Besichtigungstermine zu erhalten, um transparenter Nachverfolgen zu können, wie die Vermittlung voranschreitet.

 

Mit uns arbeiten Sie fair zusammen – Immoteufel

Die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler bietet viele Vorteile, erfordert jedoch, dass beide Seiten – Makler und Auftraggeber – ihre Rechte und Pflichten kennen und respektieren. Nur so kann eine erfolgreiche und faire Vermittlung zustande kommen. Unsere erfahrenen und kompetenten Makler stehen Ihnen nicht nur beratend zur Seite, sondern gewährleisten durch Transparenz und Zuverlässigkeit, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Immobilienanliegen? Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung zu stehen.

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